Energieausweis beim Verkauf

Der Energieausweis ist bei der Vermarktung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. den Energiebedarf eines Gebäudes.
Es gibt den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Welche Angaben zusätzlich veröffentlicht werden müssen, hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab.
Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuellen Anzeigepflichten oder sprechen Sie uns an.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Bei entsprechenden Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Fachperson.
